Herzlich Willkommen!
Vertrauen Sie unserer Fachkompetenz

Auf Insolvenzrecht spezialisierte Anwaltskanzlei in Wiesbaden (Stadtmitte) und Taunusstein (Hahn)

Kooperationsanwalt mehrerer kommunaler Schuldnerberatungsstellen in Hessen und Rheinland-Pfalz

während der hessischen Herbstferien (14. - 25.10.2024) sind wir im Urlaub

Seit 2005 beraten und vertreten wir überschuldete Privatpersonen sowie Einzelkaufleute, Freiberufler und kleinere Betriebe in der wirtschaftlichen Krise. Aufgrund konsequenter Spezialisierung auf das Insolvenzrecht sowie hiermit zusammenhängender Thematiken des Strafrechts, des Handels- u. Gesellschaftsrechts, des Steuerrechts, des Familienrechts und des Sozialrechts verfügen wir über umfangreiche Erfahrungen aus über 3.500 insolvenzrechtlichen Mandaten.

Wer wir sind

Eine auf Insolvenzrecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei mit Sitz in der Stadtmitte von Wiesbaden sowie einer Zweigstelle in Taunusstein-Hahn. (s. Seite über uns). Bei der Bearbeitung von ca. 300 insolvenzrechtlichen Mandaten im Jahr können wir einerseits für jedes Mandat auf vielfältige Erfahrungen zurückgreifen sowie andererseits die Sanierung der wirtschaftlichen Verhältnisse äußerst persönlich und auf die Bedürfnisse des Mandanten abgestimmt angehen.

Wie wir helfen

In einem ausführlichen persönlichen Gespräch verschaffen wir uns ein umfassendes Bild Ihrer wirtschaftlichen Situation und zeigen Ihnen zunächst Handlungsbedarf auf, welcher zur Meidung von Nachteilen vorrangig erledigt werden sollte (s. Seite  vor Schuldenregulierung). Soweit erforderlich oder hilfreich, arbeiten wir mit anderweitig spezialisierten Anwälten oder Beratungsstellen eng und vertrauensvoll zusammen.

Anhand Ihrer Angaben und Wünsche erläutern wir mit Ihnen die möglichen Alternativen für die Regulierung der Verbindlichkeiten (s. Seite Schuldenbereinigungspläne bzw. Insolvenzrecht) und erklären die jeweiligen Vor- und Nachteile. Den so gemeinsam entwickelten Weg der Sanierung setzen wir sodann in Korrespondenz mit allen Beteiligten sowie Stellung erforderlicher Anträge bei Gerichten und Behörden um.

Was zeichnet uns aus

Uns ist bewusst, dass die einer Mandatserteilung zugrundeliegende Thematik für Sie sowohl im wirtschaftlichen Bereich als auch psychisch eine enorme Bedeutung hat. Daher nehmen wir uns die Zeit, Ihnen die Chancen und Risiken anhand Ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Situation ausführlich darzustellen und Ihre Fragen eingehend zu beantworten.

Auch schauen wir regelmäßig über den insolvenzrechtlichen „Tellerrand“ hinaus. So erläutern wir weiteren Handlungsbedarf sowie Risiken, welche lediglich mittelbar mit der Schuldenregulierung / Insolvenz zusammenhängen (s. Seite vor Schuldenregulierung) und stellen Ihnen ausführlich die weiteren Folgen der Ihrerseits angestrebten Regulierung dar.

Warum Sie uns zeitnah beauftragen sollten

Bei einer Überschuldung manifestiert sich diese regelmäßig und die psychische Belastung steigt ständig.

Da zumeist die aktuellen Ratenzahlungen höher als die bei einer erfolgreichen Entschuldung monatlich zu entrichtende Rate sind, macht ein Zuwarten wirtschaftlich wenig Sinn. Dies umso mehr, als durch weitere Zinsbelastungen und ggf. Inkassokosten die Verschuldung steigt und damit die Erfolgsaussicht von Schuldenbereinigungsplänen sinkt.

Ferner besteht latent die Gefahr, dass durch ein „Weiterwirtschaften“ trotz Überschuldung Folgeprobleme entstehen. So könnten Zahlung auf Verbindlichkeiten trotz Überschuldung als Gläubigerbegünstigung anfechtbar und ggf. strafbar (s. Seite Insolvenzstrafrecht) sein, so dass im Ergebnis weder der begünstigte Gläubiger noch der Schuldner einen Vorteil von der getätigten Zahlung hätte.

Warum Sie bei uns kein Kostenrisiko haben

Um für Sie völlige Kostentransparenz herstellen zu können, bieten wir regelmäßig ein kostenfreies Erstgespräch an. In diesem prüfen wir die Sinnhaftigkeit einer Mandatserteilung und beziffern das über eine entsprechende Honorarvereinbarung anfallende Honorar abschließend. Sofern Sie Anspruch auf Beratungshilfe haben, würden wir das angefallene Honorar unmittelbar mit der Justizkasse abrechnen (s. Seite Honorar).

Immer gilt, nach dem kostenlosen Erstgespräch kennen Sie das anfallende Honorar und können sodann in Ruhe entscheiden, ob Sie uns ein Mandat erteilen möchten.

Beenden Sie die Symptome der Überschuldung (Vollstreckungsmaßnahmen, psychische Belastungen, überhöhte Ratenzahlungen und  viele weitere) und lassen Sie uns gemeinsam einen Weg zum wirtschaftlichen Neuanfang entwickeln. Diesen Weg würden wir gerne mit Ihnen gehen und dabei auftretende Hindernisse überwinden.

Informieren Sie sich auf dieser Homepage über unser Leistungsangebot, für weitere Fragen stehen wir gerne telefonisch zur Verfügung.

 

 

unmittelbar zur Seite: Aktuelles  –  Datenschutz  –  Honorar  –  Impressum  –  Insolvenzrecht  –  Insolvenzstrafrecht  –  Kontakt  –  Kontakt (Taunusstein)  –  Leistungen  –  Links  –  Regelinsolvenz (juristische Person)  –  Regelinsolvenz (natürliche Person)  –  Schuldenbereinigungspläne  –  Schuldnervertretung  –  über uns  –  Verbraucherinsolvenz  –  Vollstreckungsschutz  –  vor Schuldenregulierung